Hitzefrei in NRW: Was Schulen beachten müssen

Über 27 Grad im Klassenraum, und alle fragen nach Hitzefrei. Wer entscheidet, welche Grenzen gelten und warum Grundschulen die Eltern vorher fragen müssen.

Stand: 30.09.2026 · Kein Rechtsrat, sondern eine Orientierung mit Quellen.

Die Regeln auf einen Blick

Hitzefrei regelt in NRW Nummer 4.5 des Runderlasses zur Teilnahme am Unterricht (BASS 12-52 Nr. 1):

Außerdem soll auf die geringere Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen werden; Klassenarbeiten sollen bei Hitze nach Möglichkeit nicht geschrieben werden. Die Regeln gelten entsprechend für andere extreme Witterung wie Glatteis oder Sturmwarnungen.

Zwischen 25 und 27 Grad

Der Erlass nennt 27 Grad als Anhaltspunkt und 25 Grad als Untergrenze. Dazwischen entscheidet die Schulleitung nach Lage vor Ort, zum Beispiel je nachdem, wie stark einzelne Räume aufheizen.

Die Absprache mit den Eltern vorbereiten

Für Grundschulen und die Klassen 5 und 6 ist die Absprache mit den Eltern der Knackpunkt. Am Hitzetag selbst alle Familien zu erreichen, klappt selten. Bewährt hat sich, die Frage vorher zu klären:

  1. Zu Beginn des Schuljahres oder vor dem Sommer fragen: „Darf mein Kind bei Hitzefrei früher nach Hause gehen?“, mit den Antworten Ja, Nein oder „nur nach Anruf“.
  2. Die Antworten je Kind festhalten, damit die Klassenlehrkraft am Hitzetag sofort weiß, wer gehen darf.
  3. Kinder ohne Erlaubnis bleiben bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule, etwa in einem kühleren Raum.
  4. Am Hitzetag früh informieren: ab welcher Stunde Hitzefrei ist und was für Ganztag und Busse gilt.

So hilft Schulwirken

Quellen

Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung; im Zweifel hilft die Schulaufsicht oder die bzw. der Datenschutzbeauftragte für eure Schule. Fehler gefunden? Schreib uns an hallo@schulwirken.de.

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