Die Regeln auf einen Blick
Hitzefrei regelt in NRW Nummer 4.5 des Runderlasses zur Teilnahme am Unterricht (BASS 12-52 Nr. 1):
- Wer entscheidet? Die Schulleiterin oder der Schulleiter, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt ist.
- Ab wann? Als Anhaltspunkt gilt eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius.
- Wann nicht? Bei weniger als 25 Grad Celsius darf kein Hitzefrei erteilt werden.
- Grundschule und Klassen 5 und 6: Die Kinder dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss nach Hause geschickt werden.
- Sekundarstufe II: Kein Hitzefrei. Droht einzelnen Schülerinnen oder Schülern eine gesundheitliche Schädigung, etwa Kreislaufbeschwerden, werden sie vom Unterricht befreit.
- Örtliche Gegebenheiten wie Ganztag oder Fahrplan der Schulbusse sind zu berücksichtigen.
Außerdem soll auf die geringere Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen werden; Klassenarbeiten sollen
bei Hitze nach Möglichkeit nicht geschrieben werden. Die Regeln gelten entsprechend für andere extreme
Witterung wie Glatteis oder Sturmwarnungen.
Zwischen 25 und 27 Grad
Der Erlass nennt 27 Grad als Anhaltspunkt und 25 Grad als Untergrenze. Dazwischen entscheidet die
Schulleitung nach Lage vor Ort, zum Beispiel je nachdem, wie stark einzelne Räume aufheizen.
Die Absprache mit den Eltern vorbereiten
Für Grundschulen und die Klassen 5 und 6 ist die Absprache mit den Eltern der Knackpunkt. Am Hitzetag
selbst alle Familien zu erreichen, klappt selten. Bewährt hat sich, die Frage vorher zu klären:
- Zu Beginn des Schuljahres oder vor dem Sommer fragen: „Darf mein Kind bei Hitzefrei früher nach Hause gehen?“, mit den Antworten Ja, Nein oder „nur nach Anruf“.
- Die Antworten je Kind festhalten, damit die Klassenlehrkraft am Hitzetag sofort weiß, wer gehen darf.
- Kinder ohne Erlaubnis bleiben bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule, etwa in einem kühleren Raum.
- Am Hitzetag früh informieren: ab welcher Stunde Hitzefrei ist und was für Ganztag und Busse gilt.
So hilft Schulwirken
- Einverständnis vorab: Ein Elternbrief mit Rückläufer fragt die Erlaubnis je Kind ab. Die Antworten stehen je Klasse in einer Tabelle.
- Am Hitzetag: Unter Verwaltung → Ferien & schulfrei trägst du „Stundenausfall / Hitzefrei“ ab einer bestimmten Stunde ein. Der Ausfall steht dann im Kalender und im Stundenplan-Abo.
- Information: Eine kurze Schulnachricht an alle Eltern kommt als Push-Nachricht oder E-Mail an, mit Lesebestätigung.
Quellen
Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung; im Zweifel hilft die
Schulaufsicht oder die bzw. der Datenschutzbeauftragte für eure Schule. Fehler gefunden? Schreib uns an
hallo@schulwirken.de.
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