Hochzeit der Tante, Kommunion, Sportturnier oder der Wunsch, zwei Tage früher in den Urlaub zu fahren: Was Schulen in NRW genehmigen können und was nicht.
Stand: 30.09.2026 · Kein Rechtsrat, sondern eine Orientierung mit Quellen.
Über eine Beurlaubung entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 43 Absatz 4 SchulG, Nummer 3 des Erlasses). Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, und es dürfen keine wichtigen schulischen Gründe dagegen sprechen. Die Schulleitung kann längstens für ein Schuljahr beurlauben (Nummer 5.6).
Nummer 3 nennt unter anderem:
Unmittelbar vor und nach den Ferien darf ein Kind nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dazu dient, die Ferien zu verlängern, günstigere Urlaubstarife zu nutzen oder dem Reiseverkehr auszuweichen (Nummer 5.4). Der frühere Flug ist also kein Grund.
Ist ein Kind krank oder hält es etwas Unvorhersehbares wie ein Unfall vom Schulbesuch ab, ist das keine Beurlaubung, sondern ein Schulversäumnis nach § 43 Absatz 2 SchulG. Dann benachrichtigen die Eltern die Schule unverzüglich und entschuldigen schriftlich. Mehr dazu im Ratgeber Krankmeldung per App.
In Schulwirken melden Eltern eine Abwesenheit auch aus anderen Gründen als Krankheit, dann mit einer kurzen Begründung. Die Klassenlehrkraft sieht die Meldung sofort, die Schule bestätigt oder lehnt ab, und die Eltern sehen den Status in der App. Ob eine solche Meldung als schriftlicher Antrag gilt, legt eure Schule fest. Mehr unter Abwesenheiten und Krankmeldung.
Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung; im Zweifel hilft die Schulaufsicht oder die bzw. der Datenschutzbeauftragte für eure Schule. Fehler gefunden? Schreib uns an hallo@schulwirken.de.
Die Schul-App für Elternbriefe, Krankmeldungen, Klassenbuch und Chat. 30 Tage kostenlos testen.