Krankmeldung per App: Was Schulen in NRW beachten sollten

Anrufbeantworter um 7:30 Uhr, Zettel im Ranzen, Entschuldigungen, die nie ankommen: Viele Schulen wollen Krankmeldungen digital annehmen. Was das Schulrecht in NRW dazu sagt und wie ihr es sauber regelt.

Stand: 30.09.2026 · Kein Rechtsrat, sondern eine Orientierung mit Quellen.

Was das Gesetz verlangt

§ 43 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW regelt den Fall, dass ein Kind krank ist:

„Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.“

Das sind zwei Schritte:

  1. Benachrichtigung, unverzüglich. Die Schule soll möglichst schnell wissen, dass das Kind fehlt. Eine bestimmte Form nennt das Gesetz dafür nicht; Anruf, E-Mail oder App kommen in Frage.
  2. Entschuldigung, schriftlich. Den Grund teilen die Eltern schriftlich mit. Der Runderlass zur Teilnahme am Unterricht wiederholt das in Nummer 2.2: „Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen.“

Zählt eine Meldung per App als „schriftlich“?

Weder das Schulgesetz noch der Erlass sagen ausdrücklich, ob eine digitale Nachricht die schriftliche Entschuldigung ersetzt. In der Praxis regeln Schulen das selbst, zum Beispiel in der Schulordnung oder per Beschluss, und informieren die Eltern darüber. Naheliegend ist, eine Entschuldigung aus einem persönlichen Konto anzuerkennen, bei dem klar ist, welcher Elternteil sie abgegeben hat.

Unsere Empfehlung: Legt schriftlich fest, dass die Meldung über die Schul-App als Benachrichtigung und als Entschuldigung gilt, und stimmt das im Zweifel mit der Schulaufsicht ab. Eltern ohne App können weiter auf Papier entschuldigen.

Attest: Wann die Schule es verlangen darf

Nach Nummer 2.2 des Erlasses kann die Schule bei begründeten Zweifeln ein ärztliches Attest verlangen. Holt sie in besonderen Fällen, etwa bei sehr häufigem Fehlen mit Krankheit als Grund oder außergewöhnlich langer Krankheit, ein schul- oder amtsärztliches Gutachten ein, trägt sie dessen Kosten. Ein Attest ab dem ersten Tag für alle ist damit nicht gemeint.

Datenschutz: So wenig wie möglich

Dass ein Kind krank ist, ist eine Gesundheitsangabe und damit besonders geschützt. Für die Entschuldigung reicht in aller Regel „krank“; Diagnosen oder Symptome braucht die Schule nicht. Zeiten des Fernbleibens vom Unterricht gehören zu den Daten, die eine Schule nach der VO-DV I verarbeiten darf. Wichtig ist, dass nur die Personen die Meldung sehen, die sie brauchen, und dass sie nach Ablauf der Frist gelöscht wird (siehe Aufbewahrungsfristen an Schulen in NRW).

Messenger wie WhatsApp sind dafür keine gute Wahl: Private Nummern werden sichtbar, und die Schule hat keinen Vertrag mit dem Anbieter. Mehr dazu im Artikel Messenger an Schulen und Datenschutz.

Checkliste für die Einführung

  1. Schulleitung und Lehrerkonferenz klären, ob die App-Meldung als Entschuldigung gilt; festhalten in der Schulordnung oder per Beschluss.
  2. Eltern informieren: Elternbrief, Elternabend, Hinweis auf der Homepage.
  3. Rollen festlegen: Wer sieht und bestätigt Meldungen? Meist Klassenlehrkraft und Sekretariat.
  4. Telefon als Rückfallweg behalten; das Sekretariat trägt Anrufe selbst ein.
  5. Löschfristen einstellen und einmal im Jahr prüfen.

So läuft es in Schulwirken

Eltern melden ihr Kind in der App ab, für einzelne Stunden, einen Tag oder mehrere Tage. Bei Krankheit ist kein weiterer Grund nötig, bei anderen Gründen eine kurze Angabe. Klassenlehrkraft und Verwaltung werden benachrichtigt und bestätigen die Meldung, Änderungen stehen mit Datum und Namen im Eintrag. Das Sekretariat kann Anrufe selbst eintragen. Die Löschfrist für Abwesenheiten legt eure Schule fest. Mehr unter Krankmeldung per App.

Quellen

Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung; im Zweifel hilft die Schulaufsicht oder die bzw. der Datenschutzbeauftragte für eure Schule. Fehler gefunden? Schreib uns an hallo@schulwirken.de.

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